Fördermöglichkeiten Landwirtschaftsministerium
Prämie zur Förderung der Entwicklung
von Agroforst-Systemen (AUKM 554)



Zielsetzungen
Die Prämie des Landwirtschaftsministeriums zielt auf eine Förderung der Entwicklung von
Agroforst-Systemen in Luxemburg ab. Unter Agroforst-Systemen werden
Landnutzungssysteme verstanden, die Bäume, Feldfrüchte und/oder Tiere auf derselben landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheit in Kombination nutzen.

Förderungsfähige Maßnahmen und Art der Förderung
Als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme wird die Förderprämie zur Entwicklung von
Agroforst-Systemen zu 100 % aus nationalen Mitteln inanziert und beinhaltet folgende
Fördermöglichkeiten:
Förderungsfähige Maßnahme/ Agroforstsystem | Einmalige Förderung der Anpflanzung | Jährliche Förderung des Unterhalt |
Kategorie AF1: Wertholzsysteme und hochstämmige Obstbäume | 80 % der Kosten Höchstens 70 €/Setzling | 10 €/Baum |
Kategorie AF2: Kurzumtriebssysteme in Form von Streifen | 80 % der Kosten Höchstens 900 €/ha Höchstens 10€/m Zaun | 60 €/ha Anpflanzung |
Kategorie AF3: Strukturreiche (Baum-) Hecken | 80 % der Kosten Höchstens 2500 €/ha Höchstens 10 €/m Zaun 180 €/ha Anpflanzungszone | 180 €/ha Anpflanzungszone |

Voraussetzungen
// Der Antragsteller ist aktiver Landwirt und erfüllt die Anforderungen
der erweiterten und sozialen Konditionalität.
// Der Antragsteller hält zusätzliche Mindestanforderungen für Einsatz
von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ein.
Die Förderung der Anpflanzung ist an die Einhaltung folgender Bedingungen geknüpft:
// Zur Anlage der verschiedenen Kategorien von Agroforst-Systemen verwendet der
Antragssteller die vom Service d’économie rurale (SER) vorgegebenen Holzarten.
// Der Erstantrag enthält alle notwendigen Belege (siehe Antragsstellung).
Die Förderung des Unterhalts ist an die Einhaltung folgender Bedingungen geknüpft.
// Die Förderung zur Anpflanzung wurde bereits gewährt.
// Der Antrag ist belegt mit Rechnungen der Unterhaltsarbeiten, sowie einer Bescheinigung der
erforderlichen Mindestqualifikation der ausführenden Person für die ordnungsgemäße
Durchführung der Arbeiten.
>> Alle weiteren Voraussetzungen und ausfühlrichen Bestimmungen im Merkblatt.

Antragsstellung
Die Antragsstellung kann ausschließlich auf zwei Wegen erfolgen, entweder über
MyGuichet.lu (im zertifizierten beruflichen Bereich des Antragsstellers) oder über eine
Drittperson.
Die Vorgänge sind jeweils:
Ein Antrag zur Teilnahme (Vorgang „Erstantrag für eine AUKM-Verpflichtung“)
Ein Antrag muss spätestens am 30. September eingereicht werden, damit am 1.
November desselben Jahres die Teilnahme am Programm beginnen kann. Hierbei meldet
der Landwirt die betreffenden Parzellen, auf denen die Maßnahme stattfindet. Des
Weiteren fügt er seinem Erstantrag bei:
// Anpflanzungsplan mit präziser Angabe zur Lokalisierung der einzelnen Anpflanzungen und
der verwendeten Baumarten
// Bewirtschaftungsplan (Dauer und Frequenz der Unterhaltsarbeiten, voraussichtlicher
Erntetermin)
2. Jährliche Bestätigung der Teilnahme (Vorgang „Flächenantrag und
Für die Bestätigung der Antragsstellung auf der Seite „Bestätigung mehrjähriger
Maßnahmen“ die Regelung an.