Fördermöglichkeiten Landwirtschaftsministerium

Die Prämie des Landwirtschaftsministeriums zielt auf eine Förderung der Entwicklung von

Agroforst-Systemen in Luxemburg ab. Unter Agroforst-Systemen werden

Landnutzungssysteme verstanden, die Bäume, Feldfrüchte und/oder Tiere auf derselben landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheit in Kombination nutzen.

Als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme wird die Förderprämie zur Entwicklung von

Agroforst-Systemen zu 100 % aus nationalen Mitteln inanziert und beinhaltet folgende

Fördermöglichkeiten:

Förderungsfähige Maßnahme/
Agroforstsystem
Einmalige Förderung der
Anpflanzung
Jährliche Förderung
des Unterhalt
Kategorie AF1:
Wertholzsysteme und hochstämmige Obstbäume
80 % der Kosten
Höchstens 70 €/Setzling
10 €/Baum
Kategorie AF2:
Kurzumtriebssysteme in Form von Streifen
80 % der Kosten
Höchstens 900 €/ha
Höchstens 10€/m Zaun
60 €/ha Anpflanzung
Kategorie AF3:
Strukturreiche (Baum-) Hecken
80 % der Kosten
Höchstens 2500 €/ha
Höchstens 10 €/m Zaun
180 €/ha Anpflanzungszone
180 €/ha Anpflanzungszone

der erweiterten und sozialen Konditionalität.

// Der Antragsteller hält zusätzliche Mindestanforderungen für Einsatz

von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ein.

Die Förderung der Anpflanzung ist an die Einhaltung folgender Bedingungen geknüpft:

// Zur Anlage der verschiedenen Kategorien von Agroforst-Systemen verwendet der

Antragssteller die vom Service d’économie rurale (SER) vorgegebenen Holzarten.

// Der Erstantrag enthält alle notwendigen Belege (siehe Antragsstellung).

Die Förderung des Unterhalts ist an die Einhaltung folgender Bedingungen geknüpft.

// Die Förderung zur Anpflanzung wurde bereits gewährt.

// Der Antrag ist belegt mit Rechnungen der Unterhaltsarbeiten, sowie einer Bescheinigung der

erforderlichen Mindestqualifikation der ausführenden Person für die ordnungsgemäße

Durchführung der Arbeiten.

>> Alle weiteren Voraussetzungen und ausfühlrichen Bestimmungen im Merkblatt.

Die Antragsstellung kann ausschließlich auf zwei Wegen erfolgen, entweder über

MyGuichet.lu (im zertifizierten beruflichen Bereich des Antragsstellers) oder über eine

Drittperson.

Die Vorgänge sind jeweils:

Ein Antrag zur Teilnahme (Vorgang „Erstantrag für eine AUKM-Verpflichtung“)

Ein Antrag muss spätestens am 30. September eingereicht werden, damit am 1.

November desselben Jahres die Teilnahme am Programm beginnen kann. Hierbei meldet

der Landwirt die betreffenden Parzellen, auf denen die Maßnahme stattfindet. Des

Weiteren fügt er seinem Erstantrag bei:

// Anpflanzungsplan mit präziser Angabe zur Lokalisierung der einzelnen Anpflanzungen und

der verwendeten Baumarten

// Bewirtschaftungsplan (Dauer und Frequenz der Unterhaltsarbeiten, voraussichtlicher

Erntetermin)

2. Jährliche Bestätigung der Teilnahme (Vorgang „Flächenantrag und

Weinbaukarteierhebung“)

Für die Bestätigung der Antragsstellung auf der Seite „Bestätigung mehrjähriger

Maßnahmen“ die Regelung an.