Fördermöglichkeiten Landwirtschaftsministerium
Prämie zur Förderung der Entwicklung von Agroforstsystemen (AUKM 554)



Zielsetzung
Die Prämie des Landwirtschaftsministeriums zielt auf eine Förderung der Entwicklung von Agroforst-Systemen in Luxemburg ab. Unter Agroforstsystemen werden Landnutzungssysteme verstanden, die Bäume, Feldfrüchte und/oder Tiere auf derselben landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheit in Kombination nutzen.

Förderungsfähige Maßnahmen und Art der Förderung
Als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme wird die Förderprämie zur Entwicklung von Agroforst-Systemen zu 100 % aus nationalen Mitteln finanziert und beinhaltet folgende Fördermöglichkeiten:
Kategorie AF1: Wertholzsysteme und hochstämmige Obstbäume
> Einmalige Förderung der Anpflanzung in Höhe von 80% der Kosten oder höchstens 70 €/Setzling
> Jährliche Förderung des Unterhalts in Höhe von 10 €/Baum
Kategorie AF2: Kurzumtriebssysteme in Form von Streifen
> Einmalige Förderung der Anpflanzung in Höhe von 80 % der Kosten oder höchstens 900 €/ha bzw. 10€/m Zaun
> Jährliche Förderung des Unterhalts in Höhe von 60 €/ha Anpflanzung
Kategorie AF3: Strukturreiche (Baum-) Hecken
> Einmalige Förderung der Anpflanzung in Höhe von 80 % der Kosten oder höchstens 2500 €/ha bzw. 10 €/m Zaun
> Jährliche Förderung des Unterhalts in Höhe 180 €/ha Anpflanzungszone

Voraussetzungen
// Der Antragsteller ist aktiver Landwirt und erfüllt die Anforderungen
der erweiterten und sozialen Konditionalität.
// Der Antragsteller hält zusätzliche Mindestanforderungen für Einsatz
von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ein.
Die Förderung der Anpflanzung ist an die Einhaltung folgender Bedingungen geknüpft:
// Zur Anlage der verschiedenen Kategorien von Agroforst-Systemen verwendet der
Antragssteller die vom Service d’économie rurale (SER) vorgegebenen Holzarten.
// Der Erstantrag enthält alle notwendigen Belege (siehe Antragsstellung).
Die Förderung des Unterhalts ist an die Einhaltung folgender Bedingungen geknüpft.
// Die Förderung zur Anpflanzung wurde bereits gewährt.
// Der Antrag ist belegt mit Rechnungen der Unterhaltsarbeiten, sowie einer Bescheinigung der erforderlichen Mindestqualifikation der ausführenden Person für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten.
>> Alle weiteren Voraussetzungen und ausführlichen Bestimmungen im Merkblatt.

Antragsstellung
Die Antragsstellung kann ausschließlich über zwei Wege erfolgen, entweder über MyGuichet.lu (im zertifizierten beruflichen Bereich des Antragsstellers) oder über eine Drittperson.
1. Ein Antrag zur Teilnahme (Vorgang „Erstantrag für eine AUKM-Verpflichtung“)
muss spätestens am 30. September eingereicht werden, damit am 1. November desselben Jahres die Teilnahme am Programm beginnen kann. Hierbei meldet der Landwirt die betreffenden Parzellen, auf denen die Maßnahme stattfindet. Des Weiteren fügt er seinem Erstantrag bei:
// Anpflanzungsplan mit präziser Angabe zur Lokalisierung der einzelnen Anpflanzungen und der verwendeten Baumarten
// Bewirtschaftungsplan (Dauer und Frequenz der Unterhaltsarbeiten, voraussichtlicher Erntetermin)
2. Jährliche Bestätigung der Teilnahme (Vorgang „Flächenantrag und
Weinbaukarteierhebung“)
Für die Bestätigung der Antragsstellung auf der Seite „Bestätigung mehrjähriger Maßnahmen“.